Fahrzeugexpertisen.ch
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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugexperten

    Version 1.0 – Stand: Januar 2026

    Dieser Nutzungsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Pinme GmbH und Fahrzeugexperten, die über die Plattform Fahrzeugexpertisen.ch ihre Dienstleistungen anbieten.

    Einleitung und Begriffsbestimmungen

    Anbieter und Betreiber: Pinme GmbH, Sennhüttenstrasse 2, 8805 Richterswil, Schweiz, UID-Nr. CHE-481.101.204 (nachstehend «Anbieter» oder «Pinme GmbH»).

    Plattform: Die Internetplattform www.fahrzeugexpertisen.ch sowie deren Unterseiten (nachstehend «Plattform»).

    Zweck der Plattform: Die Plattform dient der Vermittlung von unabhängigen Fahrzeugexpertisen zwischen Kunden und qualifizierten Fahrzeugexperten in der Schweiz. Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Nutzer mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz und bietet technische Begutachtungsleistungen an. Sie erbringt keine Rechtsberatung, Versicherungsberatung oder Reparaturleistungen.

    Nutzungsvertrag für Fahrzeugexperten

    B.1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

    Dieser Nutzungsvertrag gilt für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die über die Plattform als Fahrzeugexperten tätig werden möchten (nachstehend «Experte»). Der Vertrag kommt durch Registrierung auf der Plattform, Einreichung der erforderlichen Qualifikationsnachweise, Freischaltung durch die Pinme GmbH und Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen zustande.

    B.2 Leistungen der Plattform für Experten

    Die Pinme GmbH bietet Experten folgende Dienstleistungen:

    • Öffentliches Expertenprofil auf der Plattform mit Qualifikationen und Tätigkeitsgebiet
    • Zugang zu Kundenanfragen entsprechend Region und Fachgebiet
    • Möglichkeit zur Abgabe von Offerten für passende Anfragen
    • Kommunikations- und Rückfragesystem für die Kundenkommunikation
    • Rechnungsstellungsfunktion über die Plattform
    • Auftragsübersicht und Statistiken

    Für Experten fallen keine Jahresgebühren oder Grundgebühren an. Die Vergütung erfolgt ausschliesslich über eine erfolgsbasierte Provision (siehe B.6).

    B.3 Registrierung und Freischaltung

    Experten müssen sich auf der Plattform registrieren und ihre fachlichen Qualifikationen nachweisen. Die Freischaltung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Pinme GmbH. Die Pinme GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen über die Freischaltung und kann diese ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

    Die Pinme GmbH kann die Freischaltung jederzeit widerrufen, insbesondere bei Verstössen gegen diesen Nutzungsvertrag, bei berechtigten Kundenbeschwerden oder bei Wegfall der fachlichen Voraussetzungen.

    B.4 Expertenprofil

    Der Experte verpflichtet sich:

    • Wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu seinen Qualifikationen, Zertifizierungen und Tätigkeitsgebieten zu machen
    • Sein Profil aktuell zu halten und Änderungen zeitnah nachzuführen
    • Nur Zertifizierungen und Qualifikationen anzugeben, die er tatsächlich besitzt
    • Ein professionelles Profilbild und eine angemessene Beschreibung zu verwenden

    Das Expertenprofil wird öffentlich auf der Plattform angezeigt und ist über Suchmaschinen auffindbar.

    B.5 Offertabgabe und Auftragserteilung

    Experten erhalten Zugang zu Kundenanfragen, die ihrer Region und ihren Fachgebieten entsprechen. Pro Anfrage können maximal drei Experten eine Offerte abgeben. Offerten sind für den Experten verbindlich und für den Kunden unverbindlich.

    Die Standardgültigkeit einer Offerte beträgt sieben Tage. Nach Annahme einer Offerte durch den Kunden werden die Kontaktdaten beider Parteien freigegeben. Der Experte verpflichtet sich, den Kunden innert angemessener Frist zu kontaktieren und die Expertise durchzuführen.

    B.6 Vergütung und Provision

    Provisionsmodell:

    • Keine Jahresgebühr: Die Nutzung der Plattform ist für Experten grundsätzlich gebührenfrei.
    • Keine Grundgebühr: Es fallen keine monatlichen oder einmaligen Fixkosten an.
    • Erfolgsbasierte Provision: Bei erfolgreichem Auftragsabschluss (Kunde nimmt Offerte an und Expertise wird durchgeführt) schuldet der Experte der Pinme GmbH eine Provision in Höhe von 10% des in Rechnung gestellten Expertisenhonorars (exkl. MwSt und allfällige Auslagen).
    • Keine Mindest- oder Höchstgebühr: Die Provision berechnet sich linear ohne Floor oder Cap.

    Berechnungsbeispiele:

    ExpertisehonorarProvision (10%)Experte erhält netto
    CHF 500.–CHF 50.–CHF 450.–
    CHF 1'500.–CHF 150.–CHF 1'350.–
    CHF 3'000.–CHF 300.–CHF 2'700.–

    B.7 Zahlungsabwicklung

    Zahlung Kunde an Experte: Der Kunde zahlt das vereinbarte Honorar direkt an den Experten gemäss dessen Rechnung. Die Pinme GmbH ist in diese Zahlung nicht involviert.

    Provisionsabrechnung: Die Pinme GmbH stellt dem Experten die geschuldete Provision monatlich in Rechnung. Die Rechnung umfasst alle im Vormonat abgeschlossenen Aufträge. Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsstellung. Der Experte ist verpflichtet, abgeschlossene Aufträge und Rechnungsbeträge korrekt auf der Plattform zu erfassen.

    Die Mehrwertsteuer ist in den Provisionsbeträgen nicht enthalten und wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich in Rechnung gestellt.

    Einsichtsrecht: Die Pinme GmbH ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf falsche Angaben Einsicht in relevante Abrechnungsunterlagen zu verlangen.

    B.8 Pflichten der Experten

    Der Experte verpflichtet sich:

    • Fahrzeugexpertisen unabhängig, neutral und nach bestem fachlichem Wissen zu erstellen
    • Geltende fachliche Standards und allfällige Zertifizierungsanforderungen einzuhalten
    • Kundenanfragen und -kommunikation zeitnah zu beantworten
    • Vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen
    • Kundendaten vertraulich zu behandeln und nur für die vereinbarte Expertise zu verwenden
    • Korrekte und vollständige Rechnungen zu stellen
    • Die geschuldete Provision fristgerecht zu bezahlen

    B.9 Eigenverantwortung für rechtliche Pflichten

    Der Experte ist als selbständig Erwerbender oder Unternehmer eigenverantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere:

    • Berufs- und gewerberechtliche Pflichten: Erforderliche Bewilligungen, Berufsausübungsbewilligungen und Zertifizierungen
    • Steuerrechtliche Pflichten: Einkommens- und Mehrwertsteuer inkl. allfälliger MwSt-Registrierung bei Überschreiten der gesetzlichen Umsatzgrenzen
    • Sozialversicherungsrechtliche Pflichten: AHV/IV/EO, BVG und weitere Sozialversicherungen
    • Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten: Ordnungsgemässe Buchhaltung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Die Pinme GmbH haftet nicht für die Einhaltung dieser Pflichten durch den Experten und erbringt keine diesbezügliche Beratung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters oder Treuhänders.

    Berufshaftpflichtversicherung:

    Der Experte ist verpflichtet, eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die seine Tätigkeit als Fahrzeugexperte abdeckt. Die Deckungssumme sollte dem Umfang der erbrachten Leistungen angemessen sein.

    Die Pinme GmbH kann jederzeit einen aktuellen Nachweis der Versicherungsdeckung verlangen. Bei Nichtvorlage eines Nachweises innert angemessener Frist kann die Plattformfreischaltung vorübergehend ausgesetzt werden.

    B.10 Nicht-Umgehungsklausel

    Aufträge, die über die Plattform angebahnt wurden (d.h. der Erstkontakt zwischen Kunde und Experte erfolgte über die Plattform), sind über die Plattform abzuwickeln und der Pinme GmbH zu melden. Eine Abwicklung ausserhalb der Plattform ohne entsprechende Meldung ist nicht gestattet.

    Sanktionen bei Verstoss:

    • Pauschalgebühr: Bei Verstoss gegen diese Bestimmung – insbesondere bei Umgehung der Provisionsabrechnung – wird eine pauschale Gebühr von CHF 500.– pro Verstoss als Mindestschaden fällig.
    • Schadensberechnung: Bei Umgehung der Plattform wird der entgangene Provisionsbetrag auf Basis des geschätzten oder vom Experten anderweitig in Rechnung gestellten Honorars berechnet (10% des Honorars). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

    Eskalationslogik bei Verstössen:

    Bei Verstössen gegen diesen Nutzungsvertrag behält sich die Pinme GmbH folgende abgestufte Massnahmen vor:

    1. Verwarnung: Schriftlicher Hinweis auf den Verstoss mit Aufforderung zur Unterlassung und ggf. Nachzahlung der entgangenen Provision.
    2. Temporäre Sperrung: Vorübergehende Deaktivierung des Expertenprofils für 30 Tage bei wiederholtem Verstoss oder bei Nichtbeachtung der Verwarnung.
    3. Endgültige Sperrung: Dauerhafter Ausschluss von der Plattform bei schwerwiegenden oder mehrfach wiederholten Verstössen.

    Die Wahl der Massnahme liegt im Ermessen der Pinme GmbH und richtet sich nach Art und Schwere des Verstosses. Die Massnahmen können auch übersprungen werden, wenn die Schwere des Verstosses dies rechtfertigt.

    Folgeaufträge desselben Kunden, die ohne erneute Vermittlung über die Plattform zustande kommen, sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern seit dem letzten über die Plattform vermittelten Auftrag mehr als 24 Monate vergangen sind.

    B.11 Haftung

    Der Experte haftet selbständig und vollumfänglich für die von ihm erstellten Expertisen und Gutachten. Die Pinme GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen des Experten.

    Der Experte hält die Pinme GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit auf der Plattform erhoben werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche von Kunden wegen mangelhafter Expertisen sowie Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Datenschutzbestimmungen oder anderen Rechten Dritter.

    B.12 Kündigung

    Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können diesen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder per E-Mail kündigen.

    Ausserordentliche Kündigung: Die Pinme GmbH kann den Nutzungsvertrag bei schwerwiegenden Verstössen gegen diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung kündigen.

    Bei Kündigung gilt: Laufende Aufträge (angenommene Offerten) müssen abgeschlossen werden. Provisionen für abgeschlossene und laufende Aufträge bleiben geschuldet. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Expertenprofil deaktiviert und der Zugang zur Plattform gesperrt.

    B.13 Datenschutz und Vertraulichkeit

    Der Experte verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen von Kundenaufträgen bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Kundendaten dürfen ausschliesslich für die Durchführung der vereinbarten Expertise verwendet werden.

    Nach Abschluss eines Auftrags hat der Experte Kundendaten, die er ausserhalb der Plattform gespeichert hat, zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

    Schlussbestimmungen

    C.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen

    Die Pinme GmbH behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern per E-Mail mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten geänderter Bedingungen gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.

    Sonderkündigungsrecht für Experten:

    Bei wesentlichen Änderungen der Nutzungsbedingungen – insbesondere bei Änderungen des Provisionsmodells, der Vergütungsstruktur oder der Kernpflichten – steht Experten ein Sonderkündigungsrecht zu.

    • • Wesentliche Änderungen treten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft.
    • • Experten können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.
    • • Für bereits laufende Aufträge gelten die bisherigen Bedingungen bis zu deren Abschluss.

    C.2 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Nutzungsvertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

    C.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Auf diesen Nutzungsvertrag ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag ist Zürich.

    C.4 Kontakt

    Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an:

    Pinme GmbH
    Sennhüttenstrasse 2
    8805 Richterswil
    Schweiz
    E-Mail: info@fahrzeugexpertisen.ch

    C.5 Geistiges Eigentum

    Gutachten und Expertisen: Die Urheberrechte an Gutachten und Expertisen verbleiben beim erstellenden Experten. Der Experte räumt der Pinme GmbH jedoch ein einfaches, zeitlich unbefristetes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein für:

    • • Die technische Speicherung und Bereitstellung der Dokumente über die Plattform
    • • Anonymisierte, aggregierte Auswertungen zu statistischen Zwecken
    • • Anonymisierte Fallbeispiele für Marketingzwecke (ohne Personenbezug und nur mit vorheriger Zustimmung des Experten)

    Plattforminhalte: Sämtliche auf der Plattform verwendeten Marken, Logos, Designs, Texte und sonstigen Inhalte (ausgenommen Nutzerinhalte) gehören der Pinme GmbH oder ihren Lizenzgebern. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der Pinme GmbH ist untersagt.

    C.6 Plattformverfügbarkeit

    Verfügbarkeit: Die Pinme GmbH bemüht sich, die Plattform möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.

    Keine Haftung für Ausfälle: Die Pinme GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der zeitweiligen Nichtverfügbarkeit der Plattform entstehen, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

    C.7 Räumlicher Geltungsbereich

    Diese Plattform richtet sich ausschliesslich an Nutzer in der Schweiz:

    • Experten: Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie juristische Personen (Expertenbüros, Ingenieurbüros) mit Sitz in der Schweiz.

    Die Registrierung von Experten ohne Schweizer Wohnsitz bzw. Sitz ist nicht möglich. Expertisen werden ausschliesslich für Fahrzeuge durchgeführt, die sich in der Schweiz befinden.

    C.8 E-Mail-Kommunikation

    Die Plattform nutzt für den Versand von System-E-Mails den Dienst Resend (Resend, Inc., USA). Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln (SCC).

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Version 1.0 – Stand: Januar 2026

    Unabhängigkeit & Rolle

    • Wir vermitteln ausschliesslich technische Fahrzeugexpertisen durch qualifizierte, unabhängige Expert:innen.
    • Wir erbringen keine Rechtsberatung, keine Versicherungsvertretung und keine Fahrzeugbewertungen zu Handelszwecken.
    • Wir sind weder Käufer noch Verkäufer von Fahrzeugen und nehmen nicht am Fahrzeughandel teil.
    • Alle Einschätzungen dienen der technischen Beurteilung von Zustand, Schaden und Wert als Entscheidungsgrundlage.
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