Allgemeine Geschäftsbedingungen für Revisoren
Version 1.0 – Stand: Januar 2026
Dieser Nutzungsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Pinme GmbH und Revisoren, die über die Plattform Fahrzeugexpertisen.ch Sacheinlagegutachten für Firmengründungen anbieten.
Einleitung und Begriffsbestimmungen
Anbieter und Betreiber: Pinme GmbH, Sennhüttenstrasse 2, 8805 Richterswil, Schweiz, UID-Nr. CHE-481.101.204 (nachstehend «Anbieter» oder «Pinme GmbH»).
Plattform: Die Internetplattform www.fahrzeugexpertisen.ch sowie deren Unterseiten (nachstehend «Plattform»).
Zweck der Plattform: Die Plattform dient unter anderem der Vermittlung von Sacheinlagegutachten für Firmengründungen zwischen Kunden und qualifizierten Revisoren in der Schweiz. Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Nutzer mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz. Sie erbringt keine Rechtsberatung oder Steuerberatung.
Nutzungsvertrag für Revisoren
C.1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Dieser Nutzungsvertrag gilt für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die über die Plattform als Revisoren für Sacheinlagegutachten tätig werden möchten (nachstehend «Revisor»). Der Vertrag kommt durch Registrierung auf der Plattform, Einreichung der erforderlichen Qualifikationsnachweise, Freischaltung durch die Pinme GmbH und Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen zustande.
C.2 Leistungen der Plattform für Revisoren
Die Pinme GmbH bietet Revisoren folgende Dienstleistungen:
- Zugang zu Kundenanfragen für Sacheinlagegutachten (Firmengründungen)
- Öffentliches Revisorenprofil auf der Plattform
- Möglichkeit zur Abgabe von Offerten für passende Anfragen
- Kommunikations- und Rückfragesystem für die Kundenkommunikation
- Rechnungsstellungsfunktion über die Plattform
- Auftragsübersicht und Statistiken
Für Revisoren fallen keine Jahresgebühren oder Grundgebühren an. Die Vergütung erfolgt ausschliesslich über eine erfolgsbasierte Provision (siehe C.6).
C.3 Registrierung und Freischaltung
Revisoren müssen sich auf der Plattform registrieren und ihre fachlichen Qualifikationen nachweisen. Die Freischaltung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Pinme GmbH. Die Pinme GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen über die Freischaltung und kann diese ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
Die Pinme GmbH kann die Freischaltung jederzeit widerrufen, insbesondere bei Verstössen gegen diesen Nutzungsvertrag, bei berechtigten Kundenbeschwerden oder bei Wegfall der fachlichen Voraussetzungen.
C.4 Revisorenprofil
Der Revisor verpflichtet sich:
- Wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu seinen Qualifikationen und Zulassungen zu machen
- Sein Profil aktuell zu halten und Änderungen zeitnah nachzuführen
- Nur Zertifizierungen und Qualifikationen anzugeben, die er tatsächlich besitzt
- Ein professionelles Profilbild und eine angemessene Beschreibung zu verwenden
Das Revisorenprofil wird öffentlich auf der Plattform angezeigt und ist über Suchmaschinen auffindbar.
C.5 Offertabgabe und Auftragserteilung
Revisoren erhalten Zugang zu Kundenanfragen für Sacheinlagegutachten. Pro Anfrage können maximal drei Revisoren eine Offerte abgeben. Offerten sind für den Revisor verbindlich und für den Kunden unverbindlich.
Die Standardgültigkeit einer Offerte beträgt sieben Tage. Nach Annahme einer Offerte durch den Kunden werden die Kontaktdaten beider Parteien freigegeben. Der Revisor verpflichtet sich, den Kunden innert angemessener Frist zu kontaktieren und das Gutachten durchzuführen.
C.6 Vergütung und Provision
Provisionsmodell:
- Keine Jahresgebühr: Die Nutzung der Plattform ist für Revisoren grundsätzlich gebührenfrei.
- Keine Grundgebühr: Es fallen keine monatlichen oder einmaligen Fixkosten an.
- Erfolgsbasierte Provision: Bei erfolgreichem Auftragsabschluss (Kunde nimmt Offerte an und Gutachten wird durchgeführt) schuldet der Revisor der Pinme GmbH eine Provision in Höhe von 10% des in Rechnung gestellten Honorars (exkl. MwSt und allfällige Auslagen).
- Keine Mindest- oder Höchstgebühr: Die Provision berechnet sich linear ohne Floor oder Cap.
Berechnungsbeispiele:
| Honorar | Provision (10%) | Revisor erhält netto |
|---|---|---|
| CHF 500.– | CHF 50.– | CHF 450.– |
| CHF 1'500.– | CHF 150.– | CHF 1'350.– |
| CHF 3'000.– | CHF 300.– | CHF 2'700.– |
C.7 Zahlungsabwicklung
Zahlung Kunde an Revisor: Der Kunde zahlt das vereinbarte Honorar direkt an den Revisor gemäss dessen Rechnung. Die Pinme GmbH ist in diese Zahlung nicht involviert.
Provisionsabrechnung: Die Pinme GmbH stellt dem Revisor die geschuldete Provision monatlich in Rechnung. Die Rechnung umfasst alle im Vormonat abgeschlossenen Aufträge. Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsstellung. Der Revisor ist verpflichtet, abgeschlossene Aufträge und Rechnungsbeträge korrekt auf der Plattform zu erfassen.
Die Mehrwertsteuer ist in den Provisionsbeträgen nicht enthalten und wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Einsichtsrecht: Die Pinme GmbH ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf falsche Angaben Einsicht in relevante Abrechnungsunterlagen zu verlangen.
C.8 Pflichten der Revisoren
Der Revisor verpflichtet sich:
- Sacheinlagegutachten unabhängig, neutral und nach bestem fachlichem Wissen zu erstellen
- Geltende fachliche Standards und gesetzliche Anforderungen einzuhalten
- Kundenanfragen und -kommunikation zeitnah zu beantworten
- Vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen
- Kundendaten vertraulich zu behandeln und nur für die vereinbarte Leistung zu verwenden
- Korrekte und vollständige Rechnungen zu stellen
- Die geschuldete Provision fristgerecht zu bezahlen
C.9 Eigenverantwortung für rechtliche Pflichten
Der Revisor ist als selbständig Erwerbender oder Unternehmer eigenverantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere:
- Berufs- und gewerberechtliche Pflichten: Erforderliche Zulassungen und Berufsausübungsbewilligungen für Revisoren
- Steuerrechtliche Pflichten: Einkommens- und Mehrwertsteuer inkl. allfälliger MwSt-Registrierung
- Sozialversicherungsrechtliche Pflichten: AHV/IV/EO, BVG und weitere Sozialversicherungen
- Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten: Ordnungsgemässe Buchhaltung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Die Pinme GmbH haftet nicht für die Einhaltung dieser Pflichten durch den Revisor und erbringt keine diesbezügliche Beratung.
Berufshaftpflichtversicherung:
Der Revisor ist verpflichtet, eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die seine Tätigkeit als Revisor abdeckt.
Die Pinme GmbH kann jederzeit einen aktuellen Nachweis der Versicherungsdeckung verlangen. Bei Nichtvorlage eines Nachweises innert angemessener Frist kann die Plattformfreischaltung vorübergehend ausgesetzt werden.
C.10 Nicht-Umgehungsklausel
Aufträge, die über die Plattform angebahnt wurden (d.h. der Erstkontakt zwischen Kunde und Revisor erfolgte über die Plattform), sind über die Plattform abzuwickeln und der Pinme GmbH zu melden. Eine Abwicklung ausserhalb der Plattform ohne entsprechende Meldung ist nicht gestattet.
Sanktionen bei Verstoss:
- Pauschalgebühr: Bei Verstoss gegen diese Bestimmung – insbesondere bei Umgehung der Provisionsabrechnung – wird eine pauschale Gebühr von CHF 500.– pro Verstoss als Mindestschaden fällig.
- Schadensberechnung: Bei Umgehung der Plattform wird der entgangene Provisionsbetrag auf Basis des geschätzten oder vom Revisor anderweitig in Rechnung gestellten Honorars berechnet (10% des Honorars). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Eskalationslogik bei Verstössen:
Bei Verstössen gegen diesen Nutzungsvertrag behält sich die Pinme GmbH folgende abgestufte Massnahmen vor:
- Verwarnung: Schriftlicher Hinweis auf den Verstoss mit Aufforderung zur Unterlassung und ggf. Nachzahlung der entgangenen Provision.
- Temporäre Sperrung: Vorübergehende Deaktivierung des Revisorenprofils für 30 Tage bei wiederholtem Verstoss.
- Endgültige Sperrung: Dauerhafter Ausschluss von der Plattform bei schwerwiegenden oder mehrfach wiederholten Verstössen.
Folgeaufträge desselben Kunden, die ohne erneute Vermittlung über die Plattform zustande kommen, sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern seit dem letzten über die Plattform vermittelten Auftrag mehr als 24 Monate vergangen sind.
C.11 Haftung
Der Revisor haftet selbständig und vollumfänglich für die von ihm erstellten Gutachten. Die Pinme GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen des Revisors.
Der Revisor hält die Pinme GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit auf der Plattform erhoben werden.
C.12 Kündigung
Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können diesen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder per E-Mail kündigen.
Ausserordentliche Kündigung: Die Pinme GmbH kann den Nutzungsvertrag bei schwerwiegenden Verstössen gegen diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung kündigen.
Bei Kündigung gilt: Laufende Aufträge müssen abgeschlossen werden. Provisionen für abgeschlossene und laufende Aufträge bleiben geschuldet.
C.13 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Revisor verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen von Kundenaufträgen bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Kundendaten dürfen ausschliesslich für die Durchführung des vereinbarten Gutachtens verwendet werden.
Nach Abschluss eines Auftrags hat der Revisor Kundendaten, die er ausserhalb der Plattform gespeichert hat, zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Schlussbestimmungen
D.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Pinme GmbH behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern per E-Mail mitgeteilt.
Sonderkündigungsrecht für Revisoren:
Bei wesentlichen Änderungen der Nutzungsbedingungen – insbesondere bei Änderungen des Provisionsmodells – steht Revisoren ein Sonderkündigungsrecht zu.
- • Wesentliche Änderungen treten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft.
- • Revisoren können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.
- • Für bereits laufende Aufträge gelten die bisherigen Bedingungen bis zu deren Abschluss.
D.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Nutzungsvertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
D.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Nutzungsvertrag ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag ist Zürich.
D.4 Kontakt
Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
Pinme GmbHSennhüttenstrasse 2
8805 Richterswil
Schweiz
E-Mail: info@fahrzeugexpertisen.ch
D.5 Geistiges Eigentum
Gutachten: Die Urheberrechte an Gutachten verbleiben beim erstellenden Revisor. Der Revisor räumt der Pinme GmbH ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein für die technische Speicherung und Bereitstellung der Dokumente über die Plattform.
Plattforminhalte: Sämtliche auf der Plattform verwendeten Marken, Logos und Inhalte gehören der Pinme GmbH oder ihren Lizenzgebern.
D.6 Plattformverfügbarkeit
Die Pinme GmbH bemüht sich, die Plattform möglichst dauerhaft verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
D.7 Räumlicher Geltungsbereich
Diese Plattform richtet sich ausschliesslich an Revisoren mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz. Die Registrierung von Revisoren ohne Schweizer Wohnsitz bzw. Sitz ist nicht möglich.
D.8 E-Mail-Kommunikation
Die Plattform nutzt für den Versand von System-E-Mails den Dienst Resend (Resend, Inc., USA).
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Version 1.0 – Stand: Januar 2026
